RS Vwgh 1989/3/29 88/02/0167

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0143 E 29. April 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o und darüber ist es unentscheidend, welcher Teil davon auf Alkoholkonsum und welcher Teil davon auf andere Umstände, z. B. die Einnahme von Medikamenten, zurückgeht. (Hinweis auf E vom 20.12.1963, Zl. 0165/62)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020167.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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