RS Vwgh 1989/3/29 89/01/0067

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Oberösterreich
L40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

PolStG OÖ 1979 §5 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Übertretung nach § 5 Abs 1 OÖ PolizeistrafG handelt es sich um ein Erfolgsdelikt. Demnach hat die Behörde dem Täter nicht nur die Erfüllung des objektiven Tatbestandes, sondern auch das Verschulden nachzuweisen, wobei die Behörde aufzuzeigen hat, worin die konkrete Schuld des Täters gelegen ist (Hinweis E 26.11.1984, 83/10/0225).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010067.X01

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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