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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Unbeschadet der Rolle, die der Farbe eines Fahrzeuges im Rahmen der Überlegungen zur Beweiswürdigung zukommen kann, stellt diese Farbe kein Tatbestandsmerkmal von Übertretungen der §§ 20 Abs 2 und 52 lit a Z 10 a StVO dar, sodass sich auch wegen derartiger Übertretungen gesetzte Verfolgungshandlungen nicht darauf zu beziehen haben.
Schlagworte
Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030128.X01Im RIS seit
29.09.2006