RS Vwgh 1989/3/29 88/03/0128

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 lita Z10a;
VStG §31 Abs2;

Rechtssatz

Unbeschadet der Rolle, die der Farbe eines Fahrzeuges im Rahmen der Überlegungen zur Beweiswürdigung zukommen kann, stellt diese Farbe kein Tatbestandsmerkmal von Übertretungen der §§ 20 Abs 2 und 52 lit a Z 10 a StVO dar, sodass sich auch wegen derartiger Übertretungen gesetzte Verfolgungshandlungen nicht darauf zu beziehen haben.

Schlagworte

Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030128.X01

Im RIS seit

29.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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