Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/20, 362;Rechtssatz
Müssen sich Kinder zur Bewältigung ihres Studiums außerhalb des elterlichen Haushaltes aufhalten, dann ist jener Teil der Unterhaltskosten und Ausbildungskosten, mit dem zwangsläufig ein solcher Aufwand am Wohnort der Eltern überschritten wird, als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130249.X01Im RIS seit
29.03.1989