RS Vwgh 1989/3/29 87/13/0249

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/20, 362;

Rechtssatz

Müssen sich Kinder zur Bewältigung ihres Studiums außerhalb des elterlichen Haushaltes aufhalten, dann ist jener Teil der Unterhaltskosten und Ausbildungskosten, mit dem zwangsläufig ein solcher Aufwand am Wohnort der Eltern überschritten wird, als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987130249.X01

Im RIS seit

29.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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