RS Vwgh 1989/3/29 88/02/0167

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Behauptet der Besch, er sei auf Grund eines "Sturztrunkes" zum Zeitpunkt der Tat noch nicht alkoholisiert gewesen, dann hat er zu behaupten, dass die von ihm angegebenen Alkoholmengen noch nicht resorbiert waren.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Resorption Abbaugeschwindigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Verfahrensrecht Beweislast Verfahrensrecht Mitwirkungspflicht der Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020167.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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