RS Vwgh 1989/3/29 89/03/0055

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §45 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Dem Begriff der "Klaglosstellung" nach § 45 Abs 1 Z 5 VwGG ist auch die Einstellung eines Beschwerdeverfahrens wegen Gegenstandslosigkeit zu unterstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030055.X01

Im RIS seit

26.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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