Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Wird eine Fahruntüchtigkeit durch Alkoholgenuss festgestellt, so bedarf es keiner weiteren Feststellungen über (tatsächliche) zusätzliche andere Komponenten.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020214.X01Im RIS seit
15.09.2006