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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §71;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/21, S 381;Rechtssatz
Mehrere voneinander verschiedene öffentliche Kassen derselben Gebietskörperschaft gelten als mehrere Arbeitgeber. Zahlt eine einzige öffentliche Kasse mehrere Bezüge an einen Arbeitnehmer aus, muß der Steuerabzug einheitlich vorgenommen werden, ausgenommen es kommt die Sonderbestimmung des § 71 EStG 1972, wenn neben einem Aktivbezug ein Pensionsbezug ausgezahlt wird, zum Zuge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130156.X01Im RIS seit
29.03.1989