RS Vwgh 1989/3/30 86/09/0110

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Veröffentlicht am 30.03.1989
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs3;
B-VG Art20 Abs1;
DO Wr 1966 §20a;

Rechtssatz

Besteht der Inhalt der erteilten Weisung in der Verpflichtung des Beamten, zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ein Verhalten zu setzen (hier: Mitwirkung bei einer ärztlichen Untersuchung), müssen die vom Beamten geäußerten Bedenken so rechtzeitig beim Vorgesetzten einlangen, dass diesem die schriftliche Bestätigung vor diesem Zeitpunkt möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986090110.X02

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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