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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §44 Abs3;Rechtssatz
Besteht der Inhalt der erteilten Weisung in der Verpflichtung des Beamten, zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ein Verhalten zu setzen (hier: Mitwirkung bei einer ärztlichen Untersuchung), müssen die vom Beamten geäußerten Bedenken so rechtzeitig beim Vorgesetzten einlangen, dass diesem die schriftliche Bestätigung vor diesem Zeitpunkt möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986090110.X02Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
05.05.2011