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10/10 GrundrechteNorm
StGG Art6;Beachte
Besprechung in: JBl 1990/10;Rechtssatz
Die Festsetzung eines Importausgleiches hat unmittelbar mit dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Erwerbsfreiheit gemäß Art 6 StGG nichts zu tun. Mittelbar könnte die Erwerbsfreiheit dadurch beeinträchtigt werden, dass sich bei entsprechend hoher Festsetzung des Importausgleiches die Herstellung von bestimmten Produkten (hier: Babynahrungsmittel) nicht mehr lohnend erweist. Eine solche Beschränkung der Erwerbsfreiheit kann aber nicht verfassungswidrig sein, wenn sie aus übergeordneten Gründen geboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160015.X03Im RIS seit
19.09.2007