RS Vwgh 1989/3/30 89/16/0015

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Veröffentlicht am 30.03.1989
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Index

10/10 Grundrechte
55 Wirtschaftslenkung

Norm

StGG Art6;
ViehWG §10 Abs1;

Beachte

Besprechung in: JBl 1990/10;

Rechtssatz

Die Festsetzung eines Importausgleiches hat unmittelbar mit dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Erwerbsfreiheit gemäß Art 6 StGG nichts zu tun. Mittelbar könnte die Erwerbsfreiheit dadurch beeinträchtigt werden, dass sich bei entsprechend hoher Festsetzung des Importausgleiches die Herstellung von bestimmten Produkten (hier: Babynahrungsmittel) nicht mehr lohnend erweist. Eine solche Beschränkung der Erwerbsfreiheit kann aber nicht verfassungswidrig sein, wenn sie aus übergeordneten Gründen geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160015.X03

Im RIS seit

19.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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