RS Vwgh 1989/3/31 88/08/0289

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Veröffentlicht am 31.03.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §110;
VwGG §48 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ein Antrag auf Stempelgebührenersatz für Vollmachtsstempel ist abzuweisen, wenn eine auf ASVG-Angelegenheiten eingeschränkte, gemäß § 110 ASVG gebührenfreie Vollmacht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ausgereicht hätte.

Schlagworte

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf Ersatz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080289.X01

Im RIS seit

04.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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