RS Vwgh 1989/3/31 88/12/0060

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Veröffentlicht am 31.03.1989
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Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §36 Abs2
BDG 1979 §37
BDG 1979 §45
BDG 1979 §49
GehG 1956 §25

Rechtssatz

Aus § 36 Abs 2 BDG ist, unter Berücksichtigung einer Reihe anderer dienst- und besoldungsrechtlicher Normen, insb der Regelung Überstunden leisten zu müssen, kein Recht eines Beamten auf Schutz vor Überlastung zu folgern, sondern nur eine Verpflichtung des Trägers der Organisationsgewalt, bei Erstellung der Geschäftsverteilung die Normalarbeitskraft zu berücksichtigen, normiert (hier: Feststellung, dass der Stempelmarkenverkauf zu den Dienstpflichten eines B-Beamten einer BH gehört).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120060.X03

Im RIS seit

02.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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