RS Vwgh 1989/3/31 87/12/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
GehG 1956 §20b;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0186 E 7. Mai 1985 VwSlg 11762 A/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die eingetretene Rechtskraft eines Bescheides über den einem Beamten gemäß § 20 b GehG gebührenden Fahrtkostenzuschuß steht einer neuen Entscheidung über diesen Gegenstand von dem Zeitpunkt an nicht länger entgegen, zu dem sich eine der Tatsachen, von denen der Anspruch dem Grunde oder der Höhe nach abhängig ist, wesentlich geändert hat (Hinweis E 14.12.1981, 81/12/0182).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120083.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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