Index
L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AusbildungsO MTD 1974;Rechtssatz
Aus dem KrPflG, BGBl 1961/102 und der Verordnung des BM für Gesundheit und Umweltschutz vom 20.6.1974, BGBl 560, ergibt sich, dass Gegenstand der Unterweisung von Schülern(innen) in Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst vorwiegend die Vermittlung von Fertigkeiten ist. Derartige Schulen sind daher mangels Verfolgung pädagogischer und erzieherischer Ziele keine Schulen iSd Art 14 Abs 1 B-VG und des § 57 Abs 1 NÖ Dienstpragmatik der Landesbeamten, sodass auch kein Anspruch auf Studienbeihilfe iSd zuletzt genannten Bestimmung besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120213.X03Im RIS seit
01.03.2007