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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §24;Rechtssatz
Die Teilnahme an einem Grundausbildungskurs der Verwaltungsakademie für die VGr A (a) durch einen Beamten der eine A-wertige Tätigkeit ständig ausübt, ist Dienst und führt nicht zum Verlust der Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 1 GehG während kurzfristiger Kursteilnahme (hier: beschränkte sich die Teilnahme am Grundausbildungslehrgang auf zwei verhältnismäßig kurze Zeiträume, die rechtlich nicht anders zu beurteilen sind als kurzfristige Erkrankungen oder Erholungsurlaube, die den Zulagenanspruch nicht berühren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120161.X01Im RIS seit
13.03.2007