RS Vwgh 1989/3/31 88/12/0161

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Veröffentlicht am 31.03.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BDG 1979 §24;
BDG 1979 §43;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
GehG 1956 §30a Abs4;
VerwaltungsakademieG §23 Abs4 impl;

Rechtssatz

Die Teilnahme an einem Grundausbildungskurs der Verwaltungsakademie für die VGr A (a) durch einen Beamten der eine A-wertige Tätigkeit ständig ausübt, ist Dienst und führt nicht zum Verlust der Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 1 GehG während kurzfristiger Kursteilnahme (hier: beschränkte sich die Teilnahme am Grundausbildungslehrgang auf zwei verhältnismäßig kurze Zeiträume, die rechtlich nicht anders zu beurteilen sind als kurzfristige Erkrankungen oder Erholungsurlaube, die den Zulagenanspruch nicht berühren).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120161.X01

Im RIS seit

13.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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