RS Vwgh 1989/3/31 89/17/0001

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Veröffentlicht am 31.03.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0164 B 9. September 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht der Rechtskontrolle des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen Entscheidungen in Angelegenheiten, die - wie dies im vorliegenden Fall zutrifft - nach dem Gesetz von den ordentlichen Gerichten zu treffen sind.

Schlagworte

Beschwerde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170001.X01

Im RIS seit

17.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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