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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/10/0066 B 28. Juni 1982 VwSlg 10771 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Fehlen Angaben über die Rechtzeitigkeit, so handelt es sich um einen nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel der Eingabe, die deshalb nicht als dem Gesetz entsprechendender Wiedereinsetzungsantrag anzusehen und deshalb zurückzuweisen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100107.X02Im RIS seit
19.06.2007Zuletzt aktualisiert am
28.10.2011