RS Vwgh 1989/4/3 88/10/0209

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Veröffentlicht am 03.04.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bei eindeutiger Formulierung des Beschwerdepunktes hat der VwGH nicht zu prüfen, ob der Bf den angefochtenen Bescheid allenfalls in einem anderen subjektiven Recht verletzt wurde (Hinweis E 12.10.1987, 87/10/0149).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100209.X03

Im RIS seit

07.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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