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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Bei eindeutiger Formulierung des Beschwerdepunktes hat der VwGH nicht zu prüfen, ob der Bf den angefochtenen Bescheid allenfalls in einem anderen subjektiven Recht verletzt wurde (Hinweis E 12.10.1987, 87/10/0149).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100209.X03Im RIS seit
07.02.2007