RS Vwgh 1989/4/4 89/14/0026

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Veröffentlicht am 04.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4;

Rechtssatz

Dem Wiedereinsetzungswerber wurde vom VwGH in einer Note vom 1.2.1989 unter Hinweis auf (Walter-Mayer, Zustellrecht, § 13 ZustG Anm 21) folgende Rechtsansicht vorgehalten: "Die Zustellung zu eigenen Handen an den Angestellten eines Parteienvertreters setzt voraus, dass es sich um die Zustellung an eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person handelt, die in der Funktion als Parteienvertreter tätig wird"; Hinweis E 9.11.1988, 88/03/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140026.X01

Im RIS seit

31.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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