RS Vwgh 1989/4/4 88/07/0134

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Veröffentlicht am 04.04.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs1;

Rechtssatz

Der Frage, ob eine Gefahr nach dem Stand der Technik erkennbar war, kommt keine Bedeutung zu, weil die auf § 31 gestützte Heranziehung als Verpflichteter weder an ein Verschulden noch an die Vorhersehbarkeit der Gefahr einer Gewässerverunreinigung gebunden ist (Hinweis E 5.7.1979, 0580/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070134.X03

Im RIS seit

17.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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