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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §17 Abs2;Rechtssatz
Das Tir FlVfLG LGBl 1978/154 unterscheidet weder zwischen verschiedenen Arten von Teilungen noch wird in ihm der Begriff der Teilungsurkunde näher bestimmt (oder eingeschränkt), so dass etwa gewisse Teilungsvorgänge der agrarbehördlichen Bewilligungspflicht entzogen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985070285.X01Im RIS seit
09.09.2005Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015