RS Vwgh 1989/4/4 85/07/0025

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Veröffentlicht am 04.04.1989
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §6 Abs1;
FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs2 idF 6650-3;
FlVfLG NÖ 1975 §18 Abs4 idF 6650-3;
FlVfLG NÖ 1975 §2 Abs2 idF 6650-3;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Wird mit dem angefochtenen Bescheid über ein nach Erlassung des Bewertungsplanes durch die Agrarbezirksbehörde gestelltes, inzwischen aber - weil auf den Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen ist - bereits unzulässiges Begehren auf Anerkennung des Wertes eines Grundstückes als eines solches mit besonderen Wert abgesprochen, so erweist sich der Bescheid in diesem Spruchpunkt infolge funktioneller Unzuständigkeit der belangten Behörde als rechtswidrig.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitWahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070025.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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