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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wird mit dem angefochtenen Bescheid über ein nach Erlassung des Bewertungsplanes durch die Agrarbezirksbehörde gestelltes, inzwischen aber - weil auf den Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen ist - bereits unzulässiges Begehren auf Anerkennung des Wertes eines Grundstückes als eines solches mit besonderen Wert abgesprochen, so erweist sich der Bescheid in diesem Spruchpunkt infolge funktioneller Unzuständigkeit der belangten Behörde als rechtswidrig.
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitWahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985070025.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015