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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Vor Erlassung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrages für ein jahrzehntelang unbeanstandet gebliebenes Gebäude hat die Baubehörde sorgfältig zu prüfen, ob eine Baubewilligung bisher tatsächlich nicht erteilt worden ist, wobei auch die Vollständigkeit der Archive zu prüfen ist (Hinweis E 9.3.1964, 1884/63). Bei den Ermittlungen, ob für ein Bauwerk die Vermutung der Konsensmäßigkeit besteht, ist es auch erforderlich, festzustellen, ob aus der behaupteten Entstehungszeit der Bauten für ähnliche Bauten im örtlichen Umkreis eine Baubewilligung auffindbar ist (Hinweis E 26.10.1964, 1623/63).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelVerfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1Baubewilligung BauRallg6Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050271.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.04.2017