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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KflG 1952 §1 Abs1;Rechtssatz
Die Umschreibung der durchgeführten Fahrten in örtlicher Hinsicht mit dem Ausdruck "nach Jugoslawien, Raum Negotin" kann nicht dem in § 1 Abs 1 KflG enthaltenen Tatbestandsmerkmal "zwischen bestimmten Punkten" unterstellt werden.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" BegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030170.X02Im RIS seit
11.07.2001