RS Vwgh 1989/4/5 88/03/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §1 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Die Umschreibung der durchgeführten Fahrten in örtlicher Hinsicht mit dem Ausdruck "nach Jugoslawien, Raum Negotin" kann nicht dem in § 1 Abs 1 KflG enthaltenen Tatbestandsmerkmal "zwischen bestimmten Punkten" unterstellt werden.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030170.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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