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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/03/0155 E 21. Jänner 1987 RS 2Stammrechtssatz
Für den ersten Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO kommt es darauf an, ob "vermutet werden kann", dass ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand vorliegt. Im Hinblick auf dieses Tatbestandselement sind Ermittlungen über die Höhe des Alkoholkonsums und über die Auswirkungen dieses Konsums auf den Zustand des Lenkers entbehrlich (Hinweis E 23.10.1986, 86/02/0098).
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030260.X02Im RIS seit
05.04.1989