RS Vwgh 1989/4/12 86/01/0286

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Veröffentlicht am 12.04.1989
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Index

L70453 Buschenschank Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BuschenschankG NÖ 1974 §6 idF 7045-1;

Rechtssatz

Die in § 6 Abs 1 NÖ BuschenschankG genannten baupolizeilichen, gesundheitspolizeilichen und feuerpolizeilichen Anforderungen stellen nicht auf das Vorliegen entsprechender Bewilligungen als Tatbestandsvoraussetzungen ab. Die Behörde ist daher verpflichtet, das Vorliegen der genannten Anforderungen zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986010286.X01

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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