RS Vwgh 1989/4/12 88/01/0242

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Veröffentlicht am 12.04.1989
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Aus der ungeziemenden und beleidigenden Schreibweise in einer an den Sicherheitsdirektor gerichteten Eingabe, die offenbar nicht in einem Zusammenhang mit dem Verfahrens betr Entziehung des Waffenpasses steht, lässt sich selbst bei Anlegung eines strengeren Maßstabes nicht auf eine mangelnde waffenrechtliche Verlässlichkeit schließen, weil die Auslassungen keine Missachtung waffenrechtlicher Vorschr sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010242.X05

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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