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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Vorstrafen, die bereits getilgt sind, reichen unter waffenrechtlichen Gesichtspunkten für sich allein noch nicht hin, die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010242.X03Im RIS seit
05.09.2006Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011