RS Vwgh 1989/4/12 88/01/0242

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Veröffentlicht am 12.04.1989
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Vorstrafen, die bereits getilgt sind, reichen unter waffenrechtlichen Gesichtspunkten für sich allein noch nicht hin, die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses zu verneinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010242.X03

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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