RS Vwgh 1989/4/12 88/01/0258

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Veröffentlicht am 12.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ZustG §13;

Rechtssatz

Die Zustellung eines Bescheides an ein rechtlich nicht existierendes Gebilde (hier: an eine unter einem "Markenzeichen" auftretende GmbH entfaltet keine Rechtswirkungen. Eine derartige Erledigung ist als Nichtbescheid anzusehen (Hinweis E 17.11.1983, 83/06/0161, VwSlg 11226 A/1983).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010258.X03

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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