RS Vwgh 1989/4/12 88/01/0258

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Veröffentlicht am 12.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Weist eine Partei des Verwaltungsverfahrens ausdrücklich darauf hin, dass sie eine auf einen RA lautende, der Beh vorgelegte Vollmacht ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH unterfertigt habe, so kann die Beh nicht davon ausgehen, die Vollmacht habe auch für die die Verfahrenspartei persönlich betreffender Angelegenheiten Gültigkeit.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Vertretungsbefugter juristische Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010258.X04

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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