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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Weist eine Partei des Verwaltungsverfahrens ausdrücklich darauf hin, dass sie eine auf einen RA lautende, der Beh vorgelegte Vollmacht ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH unterfertigt habe, so kann die Beh nicht davon ausgehen, die Vollmacht habe auch für die die Verfahrenspartei persönlich betreffender Angelegenheiten Gültigkeit.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Vertretungsbefugter juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010258.X04Im RIS seit
05.09.2006