RS Vwgh 1989/4/12 89/01/0048

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Veröffentlicht am 12.04.1989
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §22 Abs3;
StVG §24;
StVG §41 Abs3;
StVG §70;
StVG §73;
StVG §75;
StVG §92;
StVG §98;

Rechtssatz

Das im § 41 Abs 3 StVG eingeräumte Verfügungsrecht über Eigengeld der Strafgefangenen ist auf die in diesem Gesetz vorgesehenen Fälle in den § 70 StVG, § 73 StVG, § 75 StVG, § 92 StVG und § 98 StVG beschränkt. Dem Strafgefangenen steht Eigengeld zur Anschaffung von Kopien einer Entscheidung eines Strafvollzugsbeamten nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010048.X01

Im RIS seit

24.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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