RS Vwgh 1989/4/13 87/06/0003

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Veröffentlicht am 13.04.1989
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §60;
BauRallg;

Rechtssatz

Ein im parallel durchgeführten gewerberechtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten eines medizinischen Amtssachverständigen kann auch im Bauverfahren herangezogen und der Beurteilung zu Grunde gelegt werden, zumal es den Parteien des Verfahrens bekannt war und ihnen sogar ausdrücklich vorgehalten wurde.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerGutachten Verwertung aus anderen VerfahrenGutachten Auswertung fremder BefundeBaubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987060003.X04

Im RIS seit

09.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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