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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Rechtssatz
Auch wenn die Nichterledigung eines Antrages innerhalb der im § 27 VwGG enthaltenen sechsmonatigen Frist der Beh nicht als Verschulden angerechnet werden kann, besteht bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf eine sachliche Erledigung der Säumnisbeschwerde.
Schlagworte
Binnen 6 MonatenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988170240.X01Im RIS seit
18.08.2006Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015