RS Vwgh 1989/4/14 88/17/0240

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Veröffentlicht am 14.04.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Rechtssatz

Für die Auffassung der bel Beh, die sechsmonatige Frist des § 27 VwGG habe erst mit der (im Zuge der Mängelbehebung) erfolgten Vollmachtsvorlage zu laufen begonnen, findet sich im Gesetz keine Stütze.

Schlagworte

Binnen 6 MonatenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988170240.X02

Im RIS seit

18.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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