Norm
KVG 1934 §9 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/02/22 86/15/0020 2Stammrechtssatz
Eine einfache Kapitalerhöhung kann zwar eine Überschuldung verringern oder beseitigen, beseitigt aber nicht den Verlust. Bei der Frage der Gewährung der Begünstigung nach § 9 Abs 2 Z 1 KVG steht die Erzielung einer Sanierung des Unternehmens im Vordergrund (Hinweis E 8.1.1979, 2032/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150083.X02Im RIS seit
11.06.2001