RS Vwgh 1989/4/18 88/04/0313

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/06/0018 E 11. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Der Rechtsanwalt ist seiner ihm zumutbaren Überwachungspflicht gegenüber einer Kanzleiangestellten nicht nachgekommen, wenn er ein in einem wesentlichen Punkt noch zu verbesserndes Original vor Durchführung der Korrektur unterfertigt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040313.X02

Im RIS seit

18.04.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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