Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/06/0018 E 11. März 1982 RS 1Stammrechtssatz
Der Rechtsanwalt ist seiner ihm zumutbaren Überwachungspflicht gegenüber einer Kanzleiangestellten nicht nachgekommen, wenn er ein in einem wesentlichen Punkt noch zu verbesserndes Original vor Durchführung der Korrektur unterfertigt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040313.X02Im RIS seit
18.04.1989