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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines neuerlichen Befreiungsantrages wegen entschiedener Sache, weil der Bf darin keine wesentliche Sachverhaltsänderung behauptet hat.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110004.X02Im RIS seit
26.06.2007