RS Vwgh 1989/4/18 88/04/0343

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §32;

Beachte

(gegenteilige Ansicht in Krzizek, Die Genehmigung der gewerblichen Betriebsanlage, Wien 1964, S 148)

Rechtssatz

Für die Genehmigungspflicht einer Änderung einer gewerblichen Anlage genügt es nach dieser Vorschrift, wenn die Änderung oder Erweiterung der Betriebsanlage ihrer Art nach geeignet ist, die Sicherheit der in der Betriebsanlage beschäftigten Personen zu gefährden (Hinweis auf VwGH 13.9.1972, 0449/72)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040343.X01

Im RIS seit

16.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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