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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1859 §32;Beachte
(gegenteilige Ansicht in Krzizek, Die Genehmigung der gewerblichen Betriebsanlage, Wien 1964, S 148)Rechtssatz
Für die Genehmigungspflicht einer Änderung einer gewerblichen Anlage genügt es nach dieser Vorschrift, wenn die Änderung oder Erweiterung der Betriebsanlage ihrer Art nach geeignet ist, die Sicherheit der in der Betriebsanlage beschäftigten Personen zu gefährden (Hinweis auf VwGH 13.9.1972, 0449/72)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040343.X01Im RIS seit
16.10.2006Zuletzt aktualisiert am
20.01.2011