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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen, dass der VwGH bei seiner Entscheidung über die Bewilligung der Wiedereinsetzung vom Vorbringen ausgegangen ist, dass die Kanzleibedienstete des Rechtsanwaltes die zur Verbesserung zurückgestellte Beschwerde weisungswidrig eigenmächtig dem VwGH wieder vorgelegt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040033.X01Im RIS seit
07.03.2007