RS Vwgh 1989/4/18 89/04/0033

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen, dass der VwGH bei seiner Entscheidung über die Bewilligung der Wiedereinsetzung vom Vorbringen ausgegangen ist, dass die Kanzleibedienstete des Rechtsanwaltes die zur Verbesserung zurückgestellte Beschwerde weisungswidrig eigenmächtig dem VwGH wieder vorgelegt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040033.X01

Im RIS seit

07.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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