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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §78 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, dass der gem § 78 Abs 4 GewO gestellte Antrag nicht im Verfahren zur Erteilung der Betriebsbewilligung oder im Zuge der Überwachung des Betriebes festgestellte Abweichungen zum Gegenstand hatte, und war demnach auch nicht auf eine Abstandnahme von der Verpflichtung zur Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes iSd vorstehenden Darlegungen gerichtet. (Hinweis auf E vom 15.10.1985, 84/04/0062, VwSlg 11904 A/1985)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040066.X02Im RIS seit
03.02.2006