RS Vwgh 1989/4/18 89/11/0074

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Abweisung des Befreiungsantrages des Zivildienstpflichtigen ist nicht rechtswidrig, wenn dieser zu dem von ihm gewünschten Termin einer Einrichtung zur Leistung des Zivildienstes zugewiesen wurde und kurz nach Erhalt des Zuweisungsbescheides und vor Antritt des Zivildienstes durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages betreffend eine GmbH und Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung der Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft jene Umstände geschaffen hat, aus denen er seine wirtschaftlichen Interessen ableitet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110074.X02

Im RIS seit

27.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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