Index
44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Abweisung des Befreiungsantrages des Zivildienstpflichtigen ist nicht rechtswidrig, wenn dieser zu dem von ihm gewünschten Termin einer Einrichtung zur Leistung des Zivildienstes zugewiesen wurde und kurz nach Erhalt des Zuweisungsbescheides und vor Antritt des Zivildienstes durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages betreffend eine GmbH und Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung der Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft jene Umstände geschaffen hat, aus denen er seine wirtschaftlichen Interessen ableitet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110074.X02Im RIS seit
27.06.2007