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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Einer Befürchtung iSd § 13 Abs 1 GewO steht nicht zwingend der im konkreten Fall ca. 6 Monate betragende Zeitraum entgegen, der vom Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides der Beh erster Instanz über den Ausschluss von der Ausübung eines gebundenen Gewerbes (hier Handelsagentur) bis zur Erlassung des Bescheides der Berufungsbehörde verstreicht, mit dem einer Berufung des Ausgeschlossenen gegen einen Bescheid, in dem seine Eingabe über die neuerliche Anmeldung des betreffenden Gewerbes gem § 68 Abs 1 AVG zurückgewiesen wurde, keine Folge gegeben wird (Hinweis E 11.6.1984, 84/04/0212, VwSlg 11793 A/1985).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040340.X02Im RIS seit
16.10.2006