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GewerbeONorm
GewO 1973 §80 Abs1Rechtssatz
Ausführungen, dass die Behörde im Hinblick auf den Umstand, dass die im Jahr 1975 genehmigte Betriebsanlage Ende 1984 durch einen Großbrand größtenteils vernichtet wurde, vorweg zu prüfen hat, ob durch dieses Ereignis eine iSd § 80 Abs 1 GewO für die Annahme des Erlöschens der Genehmigung der Betriebsanlage tatbestandsmäßige Unterbrechung des Betriebes der Anlage eingetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040112.X01Im RIS seit
22.02.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021