RS Vwgh 1989/4/18 88/04/0112

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §80 Abs1
GewO 1973 §81 Abs1

Rechtssatz

Ausführungen, dass die Behörde im Hinblick auf den Umstand, dass die im Jahr 1975 genehmigte Betriebsanlage Ende 1984 durch einen Großbrand größtenteils vernichtet wurde, vorweg zu prüfen hat, ob durch dieses Ereignis eine iSd § 80 Abs 1 GewO für die Annahme des Erlöschens der Genehmigung der Betriebsanlage tatbestandsmäßige Unterbrechung des Betriebes der Anlage eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040112.X01

Im RIS seit

22.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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