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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/04/0020 E 28. Juni 1988 RS 1Stammrechtssatz
An jeder Stelle, an der in § 13 Abs 3 GewO 1973 das Wort "Konkurs" verwendet wird, ist dieses Wort iS des von der Konkursordnung geregelten an die Eröffnung durch das zuständige Gericht gebundenen Rechtsinstitutes zu verstehen (Hinweis E 21.3.1980, 2446/79).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040248.X04Im RIS seit
11.07.2001