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GewerbeONorm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0045 E 23. Oktober 1984 RS 1Stammrechtssatz
In Ansehung von in einem genehmigenden Bescheid über die Errichtung und den Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage iSd § 359 Abs 1 GewO 1973 anzuführenden Auflagen ist der spruchmäßige Verweis auf im Verhandlungsprotokoll enthaltene Darlegungen in Sachverständigengutachten nicht als entsprechend der Bestimmung des § 59 Abs 1 AVG 1950 anzusehen.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040112.X02Im RIS seit
22.02.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021