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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0012 E 14. März 1989 RS 1Stammrechtssatz
Eine Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG liegt auch dann vor, wenn der Firmeninhaber im Vorstellungsgespräch auf die Mitteilung des Arbeitslosen hin, er werde in etwa 4 Wochen im väterlichen Betrieb eingestellt werden, erklärt, eine Einstellung in seinem Betrieb als Übergangslösung für eine kurze Zeit sei nicht möglich, der Arbeitslose daraufhin weder eine allfällige unrichtige Interpretation seiner Mitteilung korrigiert noch eindeutig zum Ausdruck bringt, er sei an einem längerfristigen Beschäftigungsverhältnis doch interessiert und werde von der in Aussicht gestellten Einstellung im väterlichen Betrieb keinen Gebrauch machen, und deshalb kein Beschäftigungsverhältnis zustandekommt (Hinweis E 13.9.1985, 85/08/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080065.X01Im RIS seit
28.11.2006Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010