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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/11/0143 E 16. Mai 1984 VwSlg 11439 A/1984 RS 6Stammrechtssatz
Gegen die Überwachungspflicht verstößt ein RA, wenn er im Vertrauen auf die Verlässlichkeit des ReAA und im Hinblick auf das Ausbildungsziel einer selbstständigen Tätigkeit des ReAA weder im allgemeinen noch im besonderen Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle eines Versagens des ReAA Fristversäumnisse auszuschließen geeignet waren. Eine "Überwachung auf Schritt und Tritt" ist nicht einmal gegenüber einem sonstigen Kanzleibediensteten erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040313.X01Im RIS seit
18.04.1989