Index
44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;Rechtssatz
Wirtschaftliche Interessen des Zivildienstpflichtigen sind nicht besonders rücksichtswürdig, wenn sie in Schwierigkeiten begründet sind, die der Zivildienstpflichtige durch die Verletzung der ihn treffenden Obliegenheit, bei der Gestaltung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf die bevorstehende Zivildienstleistung Bedacht zu nehmen, herbeigeführt hat (Hinweis E 22.10.1986, 85/01/0341, VwSlg 12269 A/1986, E 30.6.1987, 87/11/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110074.X01Im RIS seit
27.06.2007