RS Vwgh 1989/4/18 89/11/0074

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Wirtschaftliche Interessen des Zivildienstpflichtigen sind nicht besonders rücksichtswürdig, wenn sie in Schwierigkeiten begründet sind, die der Zivildienstpflichtige durch die Verletzung der ihn treffenden Obliegenheit, bei der Gestaltung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf die bevorstehende Zivildienstleistung Bedacht zu nehmen, herbeigeführt hat (Hinweis E 22.10.1986, 85/01/0341, VwSlg 12269 A/1986, E 30.6.1987, 87/11/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110074.X01

Im RIS seit

27.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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