Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0101/77 E 21. September 1978 RS 1Stammrechtssatz
Die bloße Vermutung, es spreche die Verantwortung eines Beschuldigten für eine Ausrede, reicht für sich allein für den Beweis der Richtigkeit einer solchen Annahme nicht aus. Für eine schlüssige Begründung dieser Annahme bedarf es der Anführung weiterer Argumente.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040233.X02Im RIS seit
17.10.2006Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015