RS Vwgh 1989/4/18 88/04/0233

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0101/77 E 21. September 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die bloße Vermutung, es spreche die Verantwortung eines Beschuldigten für eine Ausrede, reicht für sich allein für den Beweis der Richtigkeit einer solchen Annahme nicht aus. Für eine schlüssige Begründung dieser Annahme bedarf es der Anführung weiterer Argumente.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040233.X02

Im RIS seit

17.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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