RS Vwgh 1989/4/18 89/04/0015

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs1;
GewO 1973 §39 Abs5;
GewO 1973 §40 Abs4;
GewO 1973 §9 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich um ein Akzessorium des Gewerberechts. Mit dem Erlöschen des Gewerberechts erlischt auch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040015.X01

Im RIS seit

03.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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