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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs1;Rechtssatz
Bei der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich um ein Akzessorium des Gewerberechts. Mit dem Erlöschen des Gewerberechts erlischt auch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040015.X01Im RIS seit
03.11.2005Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009